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Corona in Hessen: Öffentliches Alkoholverbot wird teilweise aufgehoben
Als Reaktion auf diverse Rechtsprechungen gibt es zwei Änderungen: Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit reduziert sich auf Orte mit viel Publikum. „Im Wald ist es nicht mehr verboten“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch. Und die umstrittene 15-Kilometer-Regel ist gestrichen, mit der Hessen den Run auf beliebte Naherholungsziele verhindern wollte. Mit örtlichen Sperrungen, etwa am Feldberg, hätten die Verantwortlichen gute Erfahrungen gemacht, sagte Bouffier. Die nächtliche Ausgangssperre hingegen bleibe für Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den zurückliegenden sieben Tagen bestehen.
Infektionen
In Hessen haben sich innerhalb von 24 Stunden 1321 weitere Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Damit stieg die Zahl der seit Beginn der Pandemie registrierten Fälle auf 160 738, wie aus Daten des Robert-Koch-Instituts vom Mittwoch (Stand: 0 Uhr) hervorgeht.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 erhöhte sich um 118 auf 4190. Der Landkreis Fulda verzeichnete mit 257,2 die höchste Sieben-Tage-Inzidenz. (dpa)
Am Mittwoch hatte das Corona-Kabinett die Konsequenzen aus den am Vortag von Bund und Ländern getroffenen Beschlüssen gezogen. Der Lockdown wird um zwei Wochen bis zum 14. Februar verlängert, das gilt auch für Schulen und Kitas. Die Landesregierung will ihre Homeofficequote von derzeit 53 Prozent noch erhöhen. Die Regeln für die Wirtschaft setzt das angekündigte Bundesgesetz. Bouffier geht davon aus, dass sich das öffentliche Leben von Mitte Februar an „Stück für Stück“ wieder öffnen kann. Unter zwei Bedingungen: Die Menschen bleiben diszipliniert. Und die in Hessen jüngst nachgewiesenen mutierten und ansteckenderen Virusvarianten erhalten keine Chance, sich auszubreiten. Letzteres sollen die am Mittwoch neu beschlossenen Beschränkungen verhindern.